Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BIMwerker, der DICONOMY UG (haftungsbeschränkt) –
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Teil I – Allgemein
§1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der DICONOMY UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke „BIMwerker“ (nachfolgend „BIMwerker“), und ihren Kunden. Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
§2 Änderung der AGB
BIMwerker behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf dieses Recht wird gesondert hingewiesen.
§3 Leistungen Dritter
Über die Plattform können auch Veranstaltungen und Inhalte von Partnern angeboten werden. In diesen Fällen kommt der Vertrag direkt zwischen Kunde und Partner zustande. BIMwerker vermittelt lediglich den Zugang und haftet nicht für die Durchführung dieser Partnerleistungen.
§4 Haftung
BIMwerker haftet unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§5 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Soweit zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich, dürfen Kontaktdaten an Partner weitergegeben werden.
§6 Verhalten der Nutzer
Kunden verpflichten sich, keine Inhalte einzustellen oder Handlungen vorzunehmen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Unzulässig sind insbesondere beleidigende, diskriminierende, pornographische oder spamartige Inhalte.
§7 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
§8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 355 ff. BGB zu. Die konkrete Belehrung erfolgt im Anhang.
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Teil II – BIMwerker-Pass (auch „Mitgliedschaft“)
§A1 Vertragsgegenstand
Der BIMwerker-Pass berechtigt zur Teilnahme an den im Leistungsumfang angegebenen Veranstaltungen und digitalen Angeboten.
§A2 Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und im Voraus zu entrichten. Zahlungsarten, aktuelle Preise und Leistungen sind auf der Website angegeben.
§A3 Laufzeit und Kündigung
Der BIMwerker-Pass läuft jeweils für die Dauer des gewählten Abrechnungszeitraums. Er verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
§A4 Zugang
Der Zugang zu den Leistungen ist personenbezogen. NutzerInnen sind mit ihrem Namen und Email-Adresse zu registrieren.
§A5 Leistungsumfang und Nutzung
Der Pass berechtigt zur Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen und Angeboten im Rahmen der Kapazitäten. Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Veranstaltungen oder Angebote besteht nicht; BIMwerker kann Veranstaltungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen absagen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur im Rahmen verfügbarer Plätze. Nicht genutzte Leistungen verfallen; eine Rückerstattung erfolgt nicht.
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Teil III – Veranstaltungen
§B1 Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über die Plattform oder per E-Mail. Ein Vertrag kommt mit Annahme durch BIMwerker zustande.
§B2 Teilnahmegebühren und Zahlung
Teilnahmegebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§B3 Stornierung durch Teilnehmer
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Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
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Bis 14 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
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Weniger als 14 Tage oder Nichterscheinen: voller Preis.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§B4 Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen jederzeit und auch ohne Angabe von Gründen abzusagen. Ein Anspruch des Kunden auf die Durchführung einer bestimmten Veranstaltung besteht nicht. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.